Der Bau unserer Garagen wird in der Mehrheit der Zufälle kein Bekommen der Baubewilligung fordern, nur die Anmeldung des Baues in einem Landratsamt oder in einem Stadtamt.

Unsere Garagen wurden als die einstöckigen, alleinstehenden Gebäuden projektiert. Ihre Bebauungsfläche ist weniger als 35m2 , also baurechtsmäßig (Art. 29 Abs. 1 Pkt. 2) gehören sie zu einer Gruppe der Gebäuden, deren Bau ohne die Notwendigkeit des Bekommens der Baubewilligung realisieren kann.

Das Verfahren einer Anmeldung oder ( nötigenfalls) eines Bekommens der Baubewilligung sind untenstehend beschrieben. Eine Notwendigkeit des Bekommens der Baubewillignung findet z.B. dann statt, wenn eine Wand unserer Garage (ohne Fenster und Türen) sich näher als 3 m von der Grenze mit dem benachbarten Grundstück befindet. In diesem Fall wird ein Besitzer des benachbarten Grundstücks den Beteiligten im Verwaltungsverfahren.

Jedesmalig, ohne die Rücksicht auf das Verfahren soll eine Wahl der Art der Garage durch eine Analyse der Aufzeichnungen des örtlichen Raumordnungsplan (sog. MPZP) oder ein Bekommen des Bauvorbescheides (sog. DWZ) früher stattfinden. MPZP sowie DWZ bestimmen eine Art des Gebäudes, das wir auf unserem Grundstück bauen können (z.B. Garagen- oder Wirtschaftsgebäude) und wie groß diese Gebäuden sein dürfen (z.B. eine Höhe oder ein Gestalten der Dachdeckung: Pultdach, Satteldach oder mehrflächiges Dach). Wir besitzen ein breites Angebot der Garagen, deshalb finden Sie sicher bei uns ein Objekt, das bestimmte Kriterien erfüllen wird.

Anmeldungsverfahren (Rechtsgrund: Baurecht, Art. 30 Abs. 1 Pkt. 1 und Abs. 2)

  1. Die Anmeldung soll man im richtigen Kreisratamt oder im Stadtamt tun.
  2. In diesem Ziel muss man einen Anmeldungsdruck ausfüllen ( zum Herunterladem aus der Internetseite vom Kreisrat- oder Stadtamt)
  3. Dem Druck muss man beifügen:
    • eine Erklärung über das Recht zum Verfügen über Immobilien für Bauziele ( zum Herunterladem aus der Internetseite vom Kreisrat- oder Stadtamt),
    • Entwürfe und Zeichnungen mit der Beschreibung der Garage, die Sie von uns nach dem Einkauf der Garage bekommen,
    • eine Kopie der Grundkarte mit der markierten Lokalisierung der Garage. Die Kopie kann man geodätischen in der örtlichen Abteilung für die Geodäsie, die Lokalisierung selbstständig markieren und die Größe der Garage (Länge, Breite) mit der Entfernung von den Grenzen und bestehenden Gebäuden beschreiben.
    • einen Auszug und eine Auszeichnung aus dem örtlichen Raumordnungsplan oder eine Entscheidung über die Bedingungen der Bebauung.
  4. Nach Ihrer Anmeldung haben Landratsamt oder Stadtamt 21 Tage, um diese Anmeldung zu prüfen. Man darf einen Bau der Garage beginnen, wenn keine Behörde im Lauf 21 Tagen keinen Widerspruch einlegt (sog. ,,stillschweigende Zustimmung der Behörde”).

Baubewillungsverfahren (Rechtsgrund: Baurecht: Art.33 Abs.2)

  1. Man muss einen berechtigten Geodäten mit der Ausferdigung der Lage – und Höhenkarte beauftragen.
  2. Dann muss man ins Projektbüro kommen und einen Projektanten mit der Bauberechtigungen mit einer Bearbeitung des Bauprojekts beauftragen, das heißt die Leistung sog. der Anpassung des typischen Projekts, das Sie von uns nach dem Einkauf der Garage bekommen werden. Ein Projektant wird im Rahmen der Bearbeitung auch ein Projekt der Grundstücksordnung auf den früher vom Geodäten bearbeiteten Karten anfertigen.
  3. Dann soll man einen Antrag auf die Ausgabe der Entscheidung über die Baubewilligung stellen, dem man soll beifügen:
    1. eine Erklärung über das Recht zum Verfügen über Immobilien für die Bauziele ( Druck der Erklärung – Internetseite vom Landratsamt oder Stadtamt)
    2. Exemplare des Bauprojekts, die von den örtlichen Projektanten bearbeitet sind (Schau Punkt 2)
    3. einen Auszug und eine Auszeichnung aus dem Raumordnungsplan oder eine Entscheidung über die Bedingungen der Bebauung.
  4. Nach der Antragstellung haben Landratsamt oder Stadtamt 65 Tage, um über die Baubewilligung zu entscheiden (gewöhnlich ca. 30 Tage).
  5. Nach dem Bekommen einer Entscheidung über die Baubewilligung muss man das Bautagebuch einregistrieren, einen Bauleiter berufen und dem Kreisbauaufsichtsinspektor ein Vorhaben des Baubeginnens anmelden.

Unsere Garagen wurden vom Team der Menschen geplant, die entsprechenden Bauberechtigungen und Berufserfahrung haben, was garantiert, dass sie haltbar und sicher sind.